Stromabkommen und Strommarktöffnung

Der Zugang der Schweiz zum europäischen Strombinnenmarkt ist ausschlaggebend für eine sichere und effiziente Stromversorgung. Die BKW setzt sich schon lange für ein Stromabkommen mit der Europäischen Union (EU) sowie die vollständige Strommarktöffnung ein.

Ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist essenziell

Die Schweiz ist zwar physikalisch und geographisch eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden, hat jedoch kein rechtlich geregeltes Stromabkommen mit der EU. Dies verursacht zahlreiche Hindernisse für die Schweiz. So werden Schweizer Akteure zunehmend von Handelsplattformen und Koordinationsmassnahmen für einen sicheren Systembetrieb der EU ausgeschlossen. Dies wiederum führt potenziell zu reduzierten und unsicheren Importkapazitäten und einem Anstieg ungeplanter Stromflüsse über die Schweiz, was die nationale Netz- und Systemstabilität sowie die Versorgungssicherheit gefährdet. Zusätzlich wirkt sich dieser Ausschluss negativ auf den effizienten Betrieb inländischer Erzeugungsanlagen und somit auch auf die Volkswirtschaft aus.

Das Fehlen eines Abkommens erschwert ausserdem den Marktzugang generell und birgt die Gefahr eines Ausschlusses von Kurzfristmärkten und benachbarten Kapazitätsmärkten. Um die Versorgungssicherheit effektiv und wirtschaftlich sinnvoll zu gewährleisten, spricht sich die BKW deshalb klar für eine geregelte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union aus. 
 

Die vollständige Strommarktöffnung schafft Effizienz und Transparenz

Die BKW begrüsst das Paket Schweiz–EU. Von zentraler Bedeutung für die BKW ist das vorliegende Stromabkommen mit der EU. Voraussetzung für das Abkommen ist die vollständige Strommarktöffnung innerhalb der Schweiz. In der Europäischen Union ist diese bereits seit 2007 vollzogen. In der Schweiz wurde die erste Etappe der Öffnung erfolgreich umgesetzt. Seit 2009 können Grossverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100’000 kWh aus der Grundversorgung in den freien Markt wechseln und dort ihren Stromlieferanten wählen. Die ursprünglich für 2014 geplante zweite Etappe der Öffnung des restlichen Schweizer Marktes wurde bis heute nicht verwirklicht, muss aber spätestens nach Abschluss des Stromabkommens umgesetzt werden.

Die BKW befürwortet die vollständige Öffnung des Strommarkts. Die Marktöffnung ist Treiberin für Innovation und Effizienz und schafft Wahlfreiheit und mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden. Mit einem Stromabkommen hätten neben Grossverbrauchern neu auch Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen.
 

Die BKW begrüsst die Weiterführung der Grundversorgung

Das Stromabkommen und die damit einhergehende Strommarktöffnung führen nicht zu einer Abschaffung der Grundversorgung. Neu können sich Privathaushalte und kleinere Unternehmen für die preislich regulierte Grundversorgung oder den freien Markt entscheiden und erhalten somit zusätzliche Wahlfreiheit. Dies schafft mehr Transparenz für Stromkundinnen und Stromkunden. Auch eine Rückkehr vom Markt in die Grundversorgung ist möglich. Auf den Strompreis in der Grundversorgung hat die Strommarktöffnung keinen direkten Einfluss. 

Häufig gestellte Fragen

Die BKW erachtet ein Stromabkommen mit der EU als essenziell für eine sichere und effiziente Stromversorgung. Diese ist für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Energiezukunft der Schweiz lässt sich nicht im Alleingang gestalten. Das Stromnetz der Schweiz ist mit 41 grenzüberschreitenden Stromleitungen mit dem europäischen Ausland verbunden und somit technisch bereits heute integraler Bestandteil des europäischen Verbundnetzes. Mit einem Stromabkommen erhält diese technische Integration auch eine langfristig stabile rechtliche Grundlage. 

Der Stromaustausch mit den Nachbarländern ist seit Langem entscheidend für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung in der Schweiz. Mit dem Umbau des Energiesystems wird er noch wichtiger: Mehr schwankende Produktion bedeutet mehr Ausgleichsbedarf. Je grösser das System, desto mehr Ausgleichsoptionen und desto resilienter und effizienter ist es. Ein Stromabkommen mit der EU verbessert daher die Versorgungssicherheit der Schweiz deutlich.

Die ElCom hat deutlich gemacht, dass die Schweiz ohne ein Stromabkommen in Zukunft wesentlich grössere Reservekapazitäten bräuchte als mit dem Abkommen (vgl. Ecoplan-Studie). Das Stromabkommen sichert die notwendigen Kapazitäten für Stromimporte völkerrechtlich ab. Gerade in den Wintermonaten ist die Schweiz auf Importe angewiesen.

Die Marktöffnung ermöglicht allen Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten in der Schweiz, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Ein wettbewerbsorientierter Markt begünstigt Innovationen und die effiziente Integration der erneuerbaren Energien ins Gesamtsystem.
 

Um ein Stromabkommen zu beschliessen, setzt die EU voraus, dass die Schweiz ihren Strommarkt vollständig öffnet. Die Vorgaben der Europäischen Union lassen der Schweiz jedoch viel Gestaltungsspielraum für die Weiterführung der Grundversorgung. Das Stromabkommen und die damit einhergehende Strommarktöffnung führen also nicht zu einer Abschaffung der Grundversorgung.

Haushalte und Unternehmen unter einer gewissen Verbrauchsschwelle haben die Wahl, ob sie weiterhin in der Grundversorgung bleiben oder ihren Stromanbieter im freien Markt wählen möchten. Auch eine Rückkehr in die Grundversorgung kann ermöglicht werden. Dies schafft mehr Transparenz für Stromkundinnen und Stromkunden. Auf den Strompreis in der Grundversorgung hat die Strommarktöffnung keinen direkten Einfluss. 

Die Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Tätigkeiten eines vertikal integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmens gemäss der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (folgend «Strombinnenmarktrichtlinie») stellt eine Voraussetzung für den Abschluss des Stromabkommens mit der EU dar. Die Richtline räumt den Mitgliedstaaten und der Schweiz bei der Ausgestaltung der organisatorischen, personellen und rechtlichen Trennung zwischen Netzbetrieb und den übrigen Tätigkeiten einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. 

Die BKW setzt sich dafür ein, dass dieser Spielraum so genutzt wird, dass er den Anforderungen an die Unabhängigkeit des Verteilnetzbetriebs genügt, gleichzeitig jedoch betriebliche Effizienzverluste minimiert und bestehende Strukturen nur insoweit angepasst werden müssen, als dies unionsrechtlich geboten ist.

Bei der BKW ist der Netzbetrieb bereits heute organisatorisch, informatorisch und buchhalterisch vom übrigen Geschäft entflochten. Gegenüber dem Geschäftsfeld Infrastructure & Building gibt es heute auch schon eine rechtliche Trennung. Mit dem Stromabkommen wird die BKW mit über 100’000 angeschlossenen Endkundinnen und Endkunden zusätzlich noch den Netzbetrieb und das Energiegeschäft rechtlich trennen (also in unterschiedliche Gesellschaften aufteilen) müssen. 

Die BKW hat die vollständige Strommarktöffnung stets als richtigen und wichtigen Schritt hin zu mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb begrüsst. Mit der Öffnung können alle Kundinnen und Kunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Grösse des Marktes und die hohe Anzahl potenzieller Anbieter lassen einen verstärkten Wettbewerb erwarten. Die BKW wertet dies als Vorteil für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Sie geht davon aus, dass die Marktöffnung nicht nur die Wahlfreiheit ermöglichen, sondern auch die Transparenz und Vergleichbarkeit für Kundinnen und Kunden erhöhen wird. Ein vollständig liberalisierter Markt begünstigt zudem die Innovation sowie die bessere Integration der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.