Notfallsteuerung

Alle wichtigen Fachinformationen rund um die Notfallsteuerung

Was ist die Notfallsteuerung?

Die Notfallsteuerung dient dazu, in Ausnahmesituationen lokale Stromunterbrüche zu verhindern und die Stabilität der Stromversorgung – insbesondere die Einhaltung der Spannungsgrenzwerte – sicherzustellen. Bei zu hohen Spannungen können sowohl Stromverbraucher als auch Erzeugungsanlagen beschädigt werden.

In einem solchen Notfall ist der Verteilnetzbetreiber berechtigt, die Leistung einzelner angeschlossener Anlagen vorübergehend zu begrenzen. Diese gezielte Eingriffsmassnahme bezeichnet die BKW als «Notfallsteuerung». Die Signale dafür werden über den Stromzähler (Smart Meter) an ein integriertes Relais übermittelt. Die technische Umsetzung nach dem Schaltgerät liegt in der Verantwortung der jeweiligen Netzanschlussnehmerin oder des Netzanschlussnehmers.

Was müssen Sie als Fachpartner beachten?

Als Fachpartner ist es wichtig zu wissen, welche elektrischen Anlagen mit den erforderlichen Vorkehrungen für die Notfallsteuerung ausgestattet werden müssen, damit sie im Bedarfsfall gezielt angesteuert werden können. Dazu zählen:

  • neue Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 30 kW und weniger als 500 kW.
  • neue Ladestationen und neue Wärmepumpen mit jeweils mehr als 3,7 kW installierter Leistung.

Allgemein gilt: Die Notfallsteuerung im Verteilnetz der BKW ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen bei der Einreichung eines technischen Anschlussgesuchs für eine neue Energieerzeugungsanlage, eine neue Wärmepumpe oder eine neue Ladestation mit den oben genannten installierten Gesamtleistungen die erforderlichen Vorkehrungen zur Umsetzung der Notfallsteuerung berücksichtigt werden.

Informationen für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden

Hier finden Sie Unterlagen und Inhalte, die Ihnen als Fachpartner nützlich sind – und die Sie bei Bedarf auch an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können.

Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung
Die folgenden technischen Anforderungen betreffen die Anbindung neuer Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit einer installierten Leistung zwischen 30kW und 500kW sowie neue Ladestationen und Wärmepumpen mit einer installierten Leistung jeweils grösser als 3,7 kW im Netzgebiet der BKW.

Q&A-Dokument zur Notfallsteuerung
Die Q&A bieten Ihnen als Fachpartnern und Ihren Kundinnen und Kunden eine kompakte Übersicht zur Notfallsteuerung und klären die wichtigsten Fragen rund um technische Anforderungen und Hintergründe. Sie dienen als Orientierungshilfe für Planung, Umsetzung und Kommunikation.

Häufig gestellte Fragen zur Notfallsteuerung

Ja, wenn ein neues TAG eingereicht wird und die Leistung die Leistungsgrenze für die Notfallsteuerung überschreitet, muss die Notfallsteuerung berücksichtigt werden. 

Nein, die Bestimmungen gelten nur für technische Anschlussgesuche, die ab dem 1. November 2024 bei der BKW eingereicht wurden.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Netzanschluss, die wir Ihnen noch nicht beantworten konnten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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