Werterhaltende Elektroarbeiten gezielt umsetzen
- Erneuerung bestehender Elektroinstallationen
- Ersatz und Modernisierung von Sicherheitssystemen
- Austausch von Gegensprechanlagen und Steuerungen
- Sanierung fest installierter Beleuchtungssysteme
- Optimierung und Ersatz von PV-Komponenten (z. B. Wechselrichter)
Eigenmietwert & Elektro – das Wichtigste in Kürze
- Beschluss & Zeitplan: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Inkrafttreten 01.01.2029; bis Ende 2028 gilt das heutige System.
- Bis 31.12.2028 handeln: Werterhaltende Elektroarbeiten (Ersatz, Reparatur) sind bis dahin in der Regel steuerlich abziehbar – entscheidend sind Durchführung und Abrechnung im Jahr 2028.
- Ab 2029: Kein Abzug mehr für Unterhalt auf selbstbewohnten Objekten; Schuldzinsen nur noch eingeschränkt. Vermietete Liegenschaften: Unterhalt bleibt abziehbar.
- Belege aufbewahren: Für den Steuerabzug braucht es eine klare Dokumentation (Offerten, Leistungsbeschriebe, Rechnungsdatum; Abgrenzung werterhaltend/wertvermehrend).
Elektrosanierung für Häuser: Effiziente und werterhaltende Lösungen
Zustand bestehender Installationen prüfen
Viele Elektroinstallationen erreichen nach 25–30 Jahren ihre technische Lebensdauer – auch wenn sie äusserlich noch funktionieren. Gerade bei älteren Immobilien lohnt sich eine Überprüfung, um Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt werterhaltende Massnahmen umzusetzen.
Erneuerung von Elektroinstallationen
Veraltete Leitungen, Schaltkästen oder Sicherungssysteme können durch moderne, sichere Installationen ersetzt werden. Solche Arbeiten gelten in vielen Fällen als werterhaltend, wenn sie dem Erhalt der bestehenden Funktion dienen. Ältere Installationen entsprechen zudem häufig nicht mehr den aktuellen Normen, was eine Modernisierung zusätzlich sinnvoll macht.
Sicherheitssysteme und Gegensprechanlagen
Der Ersatz oder die Modernisierung von Gegensprechanlagen, Zutrittssystemen oder Alarmanlagen erhöht die Sicherheit Ihrer Immobilie und zählt häufig zu den werterhaltenden Massnahmen.
Fest verbaute Beleuchtungssysteme
Der Austausch fest installierter Leuchten oder Beleuchtungssysteme, beispielsweise in Küchen, Bädern oder Aussenbereichen, kann steuerlich relevant sein, sofern keine wesentliche Komfortsteigerung erfolgt.
Steuerungen und Gebäudeautomation
Bestehende Steuerungssysteme (z. B. für Licht, Storen oder Energie) können modernisiert werden. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Werterhalt und Wertvermehrung. Wir unterstützen Sie dabei.
Photovoltaik-Komponenten
Der Ersatz einzelner Komponenten wie PV-Wechselrichter oder bestehender Solarmodule kann als werterhaltend gelten, sofern keine Leistungserweiterung erfolgt.
Sicherheitsüberprüfung als Grundlage
Eine professionelle Überprüfung der Elektroinstallation zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Sie hilft, Massnahmen zu priorisieren und bildet die Grundlage für eine gezielte und steuerlich sinnvolle Sanierung.
Was wir für Sie übernehmen
- Beratung & Steuerklassierung Ihrer Elektrosanierung (werterhaltend vs. wertvermehrend) inkl. kantonaler Abzugsfähigkeit
- Zustandsanalyse Ihrer bestehenden Installation inkl. Priorisierung von Massnahmen
- Transparente Empfehlungen basierend auf Sicherheit, Budget und Nutzung
- Fristgerechte Planung & Umsetzung bis 31.12.2028
- Vollständige Dokumentation zur Steuererklärung (Unterlagen/Belege nach kantonalen Vorgaben)